Tschechien – Unterschiede im Straßenverkehr

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Letzte Aktualisierung am 22. November 2023

Grundsätzlich herrschen überall in Euro dieselben Verkehrsregeln. Kleinere Unterschiede gibt es dennoch von Land zu Land. Dieser kleine Unterschied – wenn man ihn nicht kennt – kann aber ein großes Loch in die Urlaubskasse reisen.

Ein Halteverbot besteht bei durchgehenden gelben Streifen am Fahrbahnrand und ein Parkverbot bei unterbrochenen gelben Streifen am Fahrbahnrand oder blauer Markierung auf der Fahrbahn.

Autofahrer dürfen Innerort auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung auch links fahren.
Ein Überholverbot gilt auf und unmittelbar vor Fußgängerüberwegen.
Das Vorbeifahren an einem Autobus, an dem hinten eine Tafel mit der Darstellung von Kindern zu sehen ist, ist verboten.
Nicht erlaubt ist weiterhin die Verwendung von Reifen mit Spikes. Nur Einsatzfahrzeuge (Polizei, Rettungsdienste) dürfen Spikes im Straßenverkehr nutzen.
Verboten ist in Tschechien auch die Verwendung von Radarwarngeräten, die polizeiliche Radargeräte stören.

Die Höchstgeschwindigkeit an Bahnübergängen beträgt 30 km/h.
Wer Schneeketten aufgezogen hat, darf nicht schneller als 50 km/h fahren.

Wer bei einer Polizeikontrolle eine Alkohol Atem- oder Blutuntersuchung verweigert, kann in Tschechien mit einer Geldstrafe von bis zu 2000 EUR und einem Fahrverbot von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Spätestens hier ist der Urlaub versaut.

Zu den Pflichten gehört bei Radfahrer unter 18 Jahren die Pflicht zum Tragen eines Fahrradhelmes. Denken sie bitte daran, wenn ihr Kind sich ein Fahrrad für eine kurze Tour ausleiht.
KFZ-Halter dürfen nicht vergessen ganzjährige auch am Tage ihr Licht eingeschaltet zu lassen.

In der Stadt sollten sie auf die Straßenbahnführung achten. Denn zwischen 5-19 Uhr muss ein parkendes Kfz zur nächsten Straßenbahnschiene ein Abstand von 3,5 m einhalten.

Eine Information: Fahranfänger in Tschechien werden durch ein rundes grünes Schild mit rot umrandeten weißen Dreieck und dem Buchstaben „Z“ gekennzeichnet.

Bei einer Panne, drohender Gefahr, Verkehrsstau, unerwartete Geschwindigkeitsherabsetzung oder ähnlichen Situationen, ist die Warnblinkanlage einzuschalten.
Sollte ein Unfall passieren und der Unfallschaden wird auf mehr als 100.000 Kronen (ca. 3.800 Euro) geschätzt, ist die Polizei unter 158, der Notrufnummer der tschechischen Polizei, anzurufen. Aber auch wenn die Schuldfrage nicht geklärt werden kann, sich die Parteien nicht einig sind, ist diese Polizei zu rate zu ziehen.

Neben der Warnwestenpflicht müssen KFZ-Fahrer ein Set Ersatz-Glühlampen mitführen. Ausgenommen davon sind Fahrzeuge mit Xenon- oder LED Scheinwerfen.
Nicht zu den Verkehrsregeln zählt die Einfuhrbestimmungen für Treibstoff. Wer nach Tschechien einreißt, darf nur 10 Liter Reservekraftstoff im Kanister zollfrei einführen.