Großbritannien & der Brexit 2019 – Zoll, Steuern und Reisefreimengen

Großbritanien Brexit: Grenzen und Zölle
Dieser Artikel ist Teil 2 von 4 Beiträgen der Serie Brexit 2019

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Letzte Aktualisierung am 22. November 2023

Zoll-Bestimmungen, Einfuhr-Freigrenzen und das Gepäck
Wer das Vereinigte Königreich betreten oder verlassen möchte, sollte sich vor seiner nächsten England-Tour genau darüber informieren was nach dem Brexit der „Stand der Dinge“ am Zollschalter ist. Zum jetzigen Zeitpunkt (September 2019) können nur Vermutungen aufgestellt werden.

Bei einem ungeregelten Brexit fällt Großbritannien aus der EU heraus und wird als Drittland behandelt. Bei Drittländern greifen andere Zoll-Freigrenzen als innerhalb der EU. Neben eventuellen Zollgebühren fällt eine Einfuhrumsatzsteuer, sie entspricht der Mehrwertsteuer.

Rauchwaren
Personen ab 17 Jahre dürfen entweder (!) 200 Zigaretten, 250 Gramm Tabak, 50 Zigarren oder 100 Zigarillos abgabenfrei mit nach Deutschland einführen.

Alkohol
Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% vol. dürfen 1 Liter eingeführt werden, bei alkoholischen Getränke mit einem Alkoholgehalt von maximal als 22% vol. sind 2 Liter erlaubt. Sofern die Person das 17 Lebensjahr erreicht hat. Zusätzlich darf der Reisende 4 Liter Wein und 16 Liter Bier mit bringen.

Die Reiseart bestimmt die Freigrenzen!

Zusätzlich dürfen Sie Waren für den persönlichen Gebrach bis zu einem bestimmten Wert steuer- und abgabenfrei nach Deutschland mitnehmen.

Freigrenzen bei Flug- und Seereisen
Sie dürfen zusätzlich Waren bis zu einem Wert von 430 € über einen Duty Free Laden nach Deutschland einführen.

Freigrenzen bei allen anderen Reisearten
Nutzen Urlauber auf ihren Heimweg eine andere Reiseart als Flug- oder Seereise (PKW, Bus, Bahn, Privatflugzeug oder privates Boot), sind nur zusätzliche Waren im Wert von 300 Euro erlaubt.
Kinder unter 15 Jahre dürfen nur Waren im Wert von 175 Euro mitbringen.
Heben sie bitte alle Kassenbons auf. Im Zweifelsfall wir der Warenwert der zu importierenden Güter vom Zoll geschätzt und das geht nie für Sie gut aus.

Sie haben die Reisefreigrenze überschritten?

Zollpräferenzen
Jetzt wird es kompliziert und einfach zugleich. Wenn sie beim Zoll mündlich und freiwillig die Mitfuhr von steuerlich zu behandelnden Waren melden, kommen sie in den Genuss sogenannter Zollpräferenzen. Sie dürfen einen Warenwert von bis zu 1.200 Euro je Person für den privaten Verbrauch einführen und zahlen lediglich einen pauschalen Abgabensatz von 15%.
Das funktioniert nur, wenn die EU mit dem Land (Großbritannien) ein Präferenzabkommen abgeschlossen hat. Es bleibt also auch hier abzuwarten wie der Brexit abläuft.

Pauschaler Abgabensatz
Sollte keine „Zollpräferenz“ zum Tragen kommen, wird ein anderer pauschaler Abgabensatz angewandt. Wenn der Warenwert maximal 700 Euro (pro Person) beträgt, kommt ein pauschaler Abgabensatz von 17,5 Prozent zum Einsatz.

Abgabenerhebung nach dem Zolltarif
Im anderen Fall – oder sie lehnen die pauschale Berechnung ab – kommt eine sogenannte „Abgabenerhebung nach dem Zolltarif“ zum Tragen.
Der Abgabensatz wird nun je nach Zolltarif und Einfuhrumsatzsteuer individuell und mit einem höheren Zeitaufwand berechnet.

Überschreiten der Freigrenzen bei Rauchwaren und Spirituosen
Wenn die Spirituosen- und/oder Rauchwarenimporte der Urlauber die Freigrenzen überschreiten, ist kein pauschalisierter Abgabensatz von 15 beziehungsweise 17,5 Prozent möglich. Einfuhrabgaben in diesen Fällen je nach Zolltarif und dem Biersteuergesetz ermittelt.

Einfuhreinschränkungen

Pflanzen
Bis zu 50 Schnittblumen und maximal 3 kg Früchten pro Person dürfen ohne Probleme eingeführt werden – wenn die Ware aus Europa oder dem angrenzenden Mittelmeerraum stammt.
Alles darüber muss durch ein Gesundheitszeugnis begleitet werden, ausgestellt im Ursprungsland (Großbritannien).

Tiere
Wie auch bei Einfuhren aus anderen Ländern der Drittlandliste fallen die aus Großbritannien kommenden Tiere der Veterinärkontrollpflicht an den Außengrenzen der Europäischen Union. Die Einfuhr der Haustiere hat über die zugelassene Veterinärgrenzkontrollstellen zu erfolgen.

Arzneimittel
Hier ist für den persönlichen Bedarf eine Ration für maximal 3 Monate erlaubt. Achten Sie darauf keine gefälschten Medikamente zu kaufen, das kann sich negativ auf ihre Gesundheit auswirken.

Bargeld
Wer mehr als 10.000 Euro von einem Drittland nach Deutschland einführen möchte, muss dies bei der zuständigen Zollstelle in schriftlicher Form anmelden.

Gefälschte Markenware
Die lassen sie lieber im Ausland. Das Risiko am Airport erwischt zu werden ist nicht gering.

Sonstiges
Anfallende Abgaben müsse vor Ort entrichtet werden. Alternativ haben sie eine Frist von 10 Tagen, in welcher die Ware bis zur vollständigen Bezahlung beim Zoll verbleibt.

Die genannten Zollgebühren sowie Abgaben wenden sich an Waren im persönlichen Reisegepäck und die ausschließlich für eine private Nutzung vorgesehen sind.

Beachten Sie bitte, dass die Freigrenzen der einzelnen Reisenden nicht addiert werden können um beispielsweise den Preise einer 900 Euro teuren Goldkette abzudecken. Das klappt nicht und führt zu Strafzöllen und weiteren Abgaben.

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