Großbritannien & der Brexit 2019 – Hunde auf Urlaub

Großbritanien nach dem Brexit: Hunde und Haustiere
Dieser Artikel ist Teil 1 von 4 Beiträgen der Serie Brexit 2019

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Letzte Aktualisierung am 22. November 2023

Bisher in der EU
Seit 2004 müssen Reisende, die einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen innerhalb der EU über eine Landesgrenze verbringen wollen, den blauen EU-Heimtierausweis mitführen. Er dokumentiert die zum Reisezeitpunkt erforderlichen Gesundheitsmaßnahmen für das jeweilige Tier.

In der EU können Menschen ihre Haustiere mit einem Heimtierausweis, Tollwut-Impfung und ein Mikrochip zwischen Großbritannien und Europa mit auf die Reise nehmen, ohne eine Quarantäne zu befürchten.

Nach einem ungeregelten Brexit
Bei einem sogenannten harten Brexit verliert der EU-Heimtierausweis, wie so viele EU-Dokumente, für Reisende nach Großbritannien seine Gültigkeit. England würde den Status eines Drittlandes erhalten.

Unter der Überschrift „Tiergesundheitliche Anforderungen für die Ein- oder Ausfuhr lebender Tiere und tierischer Erzeugnisse nach oder aus Großbritannien“ beschrieb der „Bundesverband praktizierender Tierärzte“ mögliche Folgen eines ungeregelten Brexit für Tierhalter und Viehhändler.

Nur die Tiere dürfen aus Drittländern in die Europäische Union eingeführt werden, die auf einer sogenannten Drittlandliste für das jeweilige Haustier geführt werden. Solch ein Prozedere gestaltet sich höchst bürokratisch und nimmt viel Zeit in Anspruch.

Um die negativen Folgen innerhalb der Europäischen Union bei einem ungeregelten Brexit zu mindern, wurde die Aufnahme Großbritanniens in die entsprechenden Drittlandlisten in der Art und Weise vorbereitet, dass notwendige rechtliche Verfahren zeitnah nach dem Brexit abgeschlossen werden können.

Wie auch bei Einfuhren aus anderen Ländern der Drittlandliste fallen die aus Großbritannien kommenden Tiere der Veterinärkontrollpflicht an den Außengrenzen der Europäischen Union. Die Einfuhr der Haustiere hat über die zugelassene Veterinärgrenzkontrollstellen zu erfolgen, wo die Identität der Tiere, ihre Begleitdokumente und der Gesundheitsstatus des Tieres kontrolliert werden.

Die bei der Einfuhruntersuchung vorzulegenden veterinärrechtlichen Begleitdokumente sind von dem bzw. der für den Versandort zuständigen Amtstierarzt bzw. Amtstierärztin in Großbritannien nach den Vorgaben des Unionsrechts zu erstellen.

Laut Auswärtigen Amts gibt es diesbezüglich derzeit noch keine definitiven Regelungen. Aus England kommt die Empfehlung, ein mit Haustieren geplanten Urlaub mindestens vier Monate vorher zu planen um alle notwendigen Untersuchungen beim Tierarzt pünktlich abschließen zu können.

Ein anderer Sprecher aus dem Vereinigten Königreich kündigte an, auf zusätzlichen Einfuhrkontrollen verzichten zu wollen und vorerst keine neuen Veterinärgesetze für die Einfuhr von Tieren nach Großbritannien verabschieden zu wollen.

Das Schlimmste was passieren kann – Herrchen muss für Hund 3 Monate vor der geplanten Reise einen Bluttest zur Tollwutantikörperbestimmung durchführen lassen. Der Bluttest darf nur durch einen autorisierten Tierarzt getätigt werden. Dieser Bluttest muss anschließend an ein von der EU zugelassenes Labor geschickt werden.

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