Kostenfalle „Dynamische Währungsumrechnung“ (Dynamic Currency Conversion, DCC)

Oft Kostenfalle & Abzocke: Geldautomaten im Ausland mit DCC (Dynamische Währungsumrechnung)
Oft Kostenfalle & Abzocke: Geldautomaten im Ausland mit DCC (Dynamische Währungsumrechnung)
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Letzte Aktualisierung am 22. November 2023

Was ist die „Dynamische Währungsumrechnung“, automatische Währungsumrechnung?

Außerhalb der Eurozone nutzen viele Geldautomatenbetreiber den Trick mit der Sofortumrechnung (dynamische Währungsumrechnung) an, um von Touristen und Urlaubern saftige Gebühren zu kassieren.

Dynamische Währungsumrechnung (DCC) oder Cardholder Preferred Currency (CPC) ist eine Kreditkartenfunktion, bei dem der Betrag einer Kreditkartentransaktion

  • an der Verkaufsstelle,
  • am Geldautomaten oder
  • im Internet

in die Währung des Ausstellungslandes der Karte umgerechnet wird.

„Dynamische Währungsumrechnung“ wird von Drittanbietern in Zusammenarbeit mit Händler bereitgestellt, die als Geldautomaten-Aufsteller Geld bei jeder Transaktion verdienen.

Einfach erklärt: Die dynamische Währungsumrechnung ist eine Währungsumrechnungsgebühr, bei der ein Geldautomaten-Betreiber die Wechsel-Gebühr selbst festlegen darf.

Kartenaussteller wie Visa oder Mastercard sind an diesem System nicht beteiligt.

Ist die „Dynamische Währungsumrechnung“(DCC-Option) legal?

Das System zur automatischen Währungsumrechnung von Fremdwährungen in Euro gibt es schon länger. Doch erst in den letzten Jahren wurde es verstärkt von dreisten Abzockern genutzt, um Kunden über den Tisch zu ziehen.

Der Händler in einem Geschäft, der Kellner in einem Restaurant oder der Geldautomatenbetreiber erhebt zusätzlich zu dem Wechselkurs einen Aufschlag auf die Transaktion. Dieser Extra-Aufschlag beträgt bis zu 13 %, wobei kaum Grenzen gesetzt sind. Mittlerweile wird dieser Aufschlag noch um andere „Gebühren“, beispielsweise einer zusätzlichen Fremdgebühr ergänzt.

Diese DCC-Option ist legal, weder strafbar noch verboten. Wer bestimmte Auflagen erfüllt, sich bei den Behörden eine Genehmigung einholt, darf so viele Geldautomaten aufstellen und betreiben, wie er möchte und natürlich auch festlegen, welche Gebühr ein Kunde zahlen muss.

Kann ich die DCC-Option vermeiden?

Bei Verwendung der dynamischen Währungsumrechnungs-Option wird dem Kunden ein Betrag in Rechnung gestellt, der die normalen Wechselgebühren weit übersteigt.

Die voreingestellte DCC-Option für die dynamische Währungsumrechnung kann am Geldautomat abgewählt und beim Händler abgelehnt werden. Ohne DCC-Option rechnet der Kartenaussteller gegen eine kleine Gebühr die Währung um und die teure DCC-Gebühr entfällt.

Bei Dienstleistungen oder im Restaurant die teure Währungsumrechnung ablehnen

Wenn ein Kellner (oder Händler) fragt: „Möchten Sie die Rechnung in Euro zahlen?“, antwortest Du mit „Nein!“
Zahlen den Betrag in der Landeswährung, auch wenn Dein Kreditkartenanbieter Dir für die Währungsumrechnung 1 bis 3 Prozent in Rechnung stellt. Dieser Betrag ist besser, als die automatische „dynamische Währungsumrechnung“.
Sollte der Händler die Frage nicht stellen, gehe sicher, dass er das Richtige an seinem Bezahl-Terminal einstellt und nicht heimlich die teure Umrechnungs-Variante wählt.

Am Geldautomat die DCC-Option deaktivieren

Anbieter von „dynamischen Währungsumrechnungen“ haben zwar eine relativ freie Hand bei der Wahl der Gebühren, doch müssen sie einige gesetzliche Vorgaben erfüllen, um ihre Lizenz zu behalten.

Dem Kunden muss die Wahl gelassen werden, ob die Währung „automatisch dynamisch“ umgerechnet werden soll, oder der Kartenausgeber (Kreditkarte, EC-Karte) die Währungsumrechnung vornehmen soll.

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Immer den angebotenen Wechselkurs ablehnen!

Deswegen verfügen über derartig eingestellt Geldautomaten über eine Abfrage. Wenn Du den automatisch angebotenen Wechselkurs annimmst, verlangt dieser abgebildete Geldautomat des Anbieters EURONET eine Marge von 13 Prozent. Wenn Du den „dynamischen Währungskurs“ ablehnst und der Geldautomat fragt Dich, ob Du sicher bist, bleibt dabei. Die Betreiber dieser Geldautomaten versuchen, Kunden zu verunsichern.

Wenn ein Bankautomat mit Offerten wie „garantierter fester Wechselkurs“, „0 % Provision“ oder „0 % Umrechnungs­gebühr“ kommt – er will Dir nur seinen eigenen schlechten Wechselkurs andrehen.

Sind neben Kreditkarten auch EC-Karten (Girocard) von der DCC-Kostenfalle betroffen?

Ja. Die DCC-Gebühr für die automatische Umrechnung zum überteuerten Fix-Kurs erhebt nicht der Kartenaussteller (EC-/ Girocard, Kreditkarte), sondern der Betreiber des jeweiligen Geldautomaten. Er kann individuell eine Marge, einen fixen Beitrag für den Service der Währungsumrechnung festlegen.


Weiterführende Informationen

Geldabheben im Ausland: Wie Sie Kostenfallen vermeiden

Dynamische Währungsumrechnung (DCC) – Wechselkursfalle im Ausland!