Letzte Aktualisierung am 8. September 2024
Als verbotene Gegenstände werden in Deutschland Munition und Waffen bezeichnet, die laut der Anlage 2 des §2 Abs. 2 bis 4 Waffengesetz als „Verboten“ definiert werden. Dazu zählen beispielsweise:
- vollautomatische Schusswaffen (Maschinenpistolen, Maschinengewehre
- Revolver, Pistolen
- abgesägte Schrotflinten, kurze Pumpguns und schnell zerlegbare Gewehre
- Präzisionsschleuder (Schleudern mit Armstützen)
- getarnte Waffen (z. B. Schiesskugelschreiber, Gürtelschnallenmesser)
- Zielbeleuchtung (z. B. Laserpointer, sofern an einer Waffe montiert)
- Nunchakus
- Schlagringe
- Wurfsterne
- Butterfly-, Fall-, Spring- und Faustmesser
- Molotowcocktails
- nicht zugelassene Reizstoffsprühgeräte und Elektroschockgeräte
- Unterkaliber-Treibspiegelgeschosse
- Leuchtspur- und Hartkerngeschosse
- Anleitungen zum Bombenbau