Verbotene Gegenstände

verbotene Gegenstände
verbotene Gegenstände

Letzte Aktualisierung am 22. November 2023

Als verbotene Gegenstände werden in Deutschland Munition und Waffen bezeichnet, die laut der Anlage 2 des §2 Abs. 2 bis 4 Waffengesetz als „Verboten“ definiert werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • vollautomatische Schusswaffen (Maschinenpistolen, Maschinengewehre
  • Revolver, Pistolen
  • abgesägte Schrotflinten, kurze Pumpguns und schnell zerlegbare Gewehre
  • Präzisionsschleuder (Schleudern mit Armstützen)
  • getarnte Waffen (z. B. Schiesskugelschreiber, Gürtelschnallenmesser)
  • Zielbeleuchtung (z. B. Laserpointer, sofern an einer Waffe montiert)
  • Nunchakus
  • Schlagringe
  • Wurfsterne
  • Butterfly-, Fall-, Spring- und Faustmesser
  • Molotowcocktails
  • nicht zugelassene Reizstoffsprühgeräte und Elektroschockgeräte
  • Unterkaliber-Treibspiegelgeschosse
  • Leuchtspur- und Hartkerngeschosse
  • Anleitungen zum Bombenbau