
Vollpension
Bei der Vollpension sind in den Beherbergungskosten bereits das Frühstück, Mittagessen und das Abendessen inbegriffen.
Das Frühstück soll (laut DIN EN ISO 18513) bei der Halbpension mindestens Brot, Butter, Konfitüre und ein heißes Getränk beinhalten. Getränke zum Mittagessen ober Abendbrot sind hingegen nicht zwingend erforderlich.
OB Halbpension angeboten wird, erkennen sie an der Abkürzung „V“ oder „VP“.