Schweiz teilweise Corona-Risikogebiet: Regeln, Quarantäne, Testpflicht, Einreise und Ausreise

Coronavirus in der Schweiz
Coronavirus und die Schweiz

Letzte Aktualisierung am 8. September 2024

Gebietseinstufung durch das RKI
Außer in den Kantonen Aargau, Basel, Basel-Stadt, Graubünden, Solothurn, Tessin, Zug und Zürich wird vor unnötigen touristischen Reisen in die Schweiz gewarnt. Ab 13. Juni 2021 gilt dies nicht mehr für die Kantone Bern und Turgau.
Die Schweiz ist immer noch von COVID-19 betroffen, aber es variiert von Region zu Region. Die Zahl der Neuinfektionen an 7 aufeinander folgenden Tagen übersteigt vielerorts 50 pro 100.000 Einwohner.

Einreiseformular
Grundsätzlich müssen alle Personen, die per Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus in die Schweiz einreisen, ihre Kontaktdaten in elektronischer Form abgeben. Davon für sechs Monate ausgenommen sind Geimpfte, Genesene und Personen unter 16 Jahren.

Reiseverbindungen
Der Bahnverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz unterliegt im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie keinen Einschränkungen. Die Schweizerischen Bundesbahnen stellen für Transitreisende, die durch die Schweiz nach Italien reisen, aktuelle Fahrplanauskünfte zur Verfügung.
Der Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt.

Durch- und Weiterreise
Alle Grenzübergangsstellen sind geöffnet, eine Durchreise durch die Schweiz ist möglich. Reisende aus Risikogebieten können auf dem direkten Weg durchreisen, sofern sie direkt in das nächste Transitland oder Zielland/-Region einreisen.

Quarantäne
Deutsche Staatsangehörige können nun grundsätzlich in die Schweiz einreisen. Bei Einreise aus einem von der Schweiz ausgewiesenen Risikogebiet sind Sie jedoch verpflichtet, sich für 10 Tage in der eigenen Wohnung oder in einer geeigneten Wohnung zu isolieren. Geimpfte, Genesene und Personen unter 16 Jahren, sofern sie nicht aus einem Virus-Mutationsgebiet einreisen, können von der sechsmonatigen Quarantänepflicht ausgenommen werden. Reisende aus Gefahrengebieten müssen sich innerhalb von zwei Tagen bei der zuständigen Landesregierung melden. Derzeit ist kein deutsches Bundesland als Risikogebiet gelistet.
Ab dem siebten Tag kann mit Zustimmung der Landesgesundheitsbehörden die Quarantäne verkürzt werden, wenn ein negativer PCR-Test vorgelegt wird.

Corona-Test
Reisende aus Risikogebieten müssen außerdem bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der 72 Stunden nicht überschreiten sollte. Dieses Verfahren gilt auch für Fluggäste die aus einem Land kommen, das nicht zu den Risikogebieten zählt. Liegt kein negativer Test vor, lässt die Fluggesellschaft Passagiere nicht mehr an Bord. Es kann auch einen Corona-Schnelltest von höchstens 24 Stunden für das Boarding genutzt werden. Bei der Einreise in die Schweiz muss jedoch das Ergebnis des PCR-Tests vorgelegt werden und das Ergebnis darf 72 Stunden nicht überschreiten. Geimpfte, genesene Personen unter 16 Jahren sind für 6 Monate von der Testpflicht befreit, sofern sie nicht von einer Virusmutation betroffen sind.

Wer mit dem Auto einreist, kann die Grenze ohne Prüfung passieren. An der Grenze gibt es nur stichprobenartige Kontrollen.

Maskenpflicht
In öffentlich zugänglichen Innenbereichen, öffentlichen Verkehrsmitteln (einschließlich Bahnhöfen, Bahnhöfen und Bahnsteigen) sowie Flughäfen, Geschäften und Einkaufszentren besteht grundsätzlich Maskenpflicht. Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht wird als Straftat eingestuft, in manchen Fällen kann ein Bußgeld von bis zu 200 Franken verhängt werden.

Mindestabstand
Der Mindestabstand zu anderen Menschen in der Öffentlichkeit beträgt 1.5 Meter.

Corona-Regeln: Hotels, Restaurants und Camping
Bars und Restaurants sind in der Schweiz wieder geöffnet, auch die Innenbereiche. Es herrscht Sitz- und Maskenpflicht. Die Maske darf nur beim Essen abgelegt werden. Von allen Personen müssen die Kontaktdaten aufgenommen werden.

Die Schweizer Kantone entscheiden über die Eröffnung des Hotels. Das Hotel kann seine Gäste auch in seinem Restaurant mit Speisen versorgen.

Campingplätze sind wieder geöffnet, Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. An vielen Campingplätzen steht geschrieben: „Der Mindestabstand zum Nachbarzelt oder Wohnmobil beträgt mindestens drei Meter. Reservierung erforderlich.“

Einreise, Rückreise nach Deutschland
Für Rückreisende nach Deutschland gelten Einschränkungen. Auch wenn die Corona-Regeln für Urlauber gelockert wurden, gibt es bei der Rückkehr aus dem Ausland einige Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.
Nach der Einreise aus einem Coronavirus- Risikogebiet nach Deutschland gilt grundsätzlich eine zehntägige Quarantänefrist. Wer ein negatives Ergebnis eines Coronavirus-Tests über das Einreiseportal der Bundesrepublik Deutschland hoch lädt, kann die Quarantäne vorzeitig beenden. Anwendbar ist ein Antigen-Schnelltest von höchstens 48 Stunden oder der PCR-Test von höchstens 72 Stunden.
Personen, die vollständig geimpft und genesen sind, müssen sich keinem Corona-Test unterziehen.

Einreiseanmeldung für die Einreise nach Deutschland
Die digitale Einreiseanmeldung ist eine Webanwendung, mit der sich Personen, die aus Risikogebieten nach Deutschland einreisen wollen, vor der Einreise digital auf einem Onlineportal der Bundesregierung anmelden müssen.