Urlaub in Österreich: Lockere Corona Regeln, so klappt die Einreise und Rückreise

Coronavirus in Österreich
Coronavirus in Österreich
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Letzte Aktualisierung am 22. November 2023

Der Österreich-Urlaub gestaltet sich seit Mai viel „lockerer“. Trotzdem gilt es die eine oder andere Regel noch zu beachten.

7. Juni 2021: In Österreich haben sich in den letzten Wochen viele Maßnahmen und somit die Einreise gelockert. Derzeit liegt die Inzidenz im gesamten Land bei einem Wert von 27,8. Das RKI hat fast ganz Österreich – mit Ausnahme der Bundesländer Tirol und Vorarlberg – von der Liste der Risikogebiete gestrichen, was natürlich auch die Rückkehr nach Deutschland enorm vereinfacht. Wer aus einem internationalen Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich vor der Einreise digital anmelden. Diese Hürde ist nun weggefallen.

Vor der Einreise nach Österreich müssen alle Reisenden sich elektronisch registrieren. Die Empfangsbestätigung ist bei der Einreise ausgedruckt oder auf einem mobilen Gerät vorzuzeigen.
Zusätzlich muss jeder Reisender einen negativen PCR- oder auch nur Antigen-Test vorweisen. Der PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein, der Antigen-Test maximal 48 Stunden. Das Ergebnis muss auf Deutsch oder Englisch vorhanden sind. Wer keinen negativen Coronatest vorzeigen kann, muss ihn innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise auf eigene Kosten durchführen.

Eine Alternativ zum negativen Corona-Test ist der Nachweis einer Corona-Impfung. Es genügt hierbei die Verimpfung der ersten Dosis, wenn diese mindestens 22 Tage und maximal drei Monate zurückliegt. Eine Zweitimpfung darf sich nicht länger als neun Monate zurück liegen.
Ein Nachweis über eine überstandene Corona-Infektion in den letzten sechs Monaten erübrigt ebenfalls die Corona-Testpflicht.

Eine Quarantäne bei der Einreise nach Österreich ist nicht nötig, Deutschland gehört aus der Sicht Österreichs zu den „Staaten mit geringem Infektionsgeschehen“.

Minderjährige Kinder zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr benötigen einen negativen Corona-Test bei der Einreise, wenn sie über keinen Impf- oder Genesungsnachweis verfügen.

Kinder bis zum 10. Lebensjahr sind von der Nachweispflicht ausgenommen und müssen also keinen negativen Test, eine Impfung oder eine überstandene Coronainfektion nachweisen.

Mindestabstand
Der Mindestabstand zu anderen Menschen in der Öffentlichkeit beträgt zwei Metern.

Maskenpflicht
Die Tragepflicht einer FFP2-Maske besteht in Supermärkten, im Lebensmitteleinzelhandel, in Bank- und Post-Filialen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Apotheken oder Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.

Gaststätten und Hotels dürfen nur mit einem gültigen Test besucht werden.
PCR-Tests sind 72 Stunden lang gültig, Antigen-Tests 48 Stunden. Selbsttests dürfen maximal 24 Stunden alt sein und müssen in behördlichen Datenverarbeitungssystemen der Länder erfasst sein.Im Innenbereich von Restaurants gelten Einschränkungen bezüglich der Größe von Gruppen.

Campingplätze sind wieder geöffnet. Auf ihnen gelten dieselben Regeln wie für andere Hotels oder Unterkünfte. Zum Betreten des Campingplatzes gilt die „3-G-Regel“, es müssen ein negativer Coronatest, eine Impfung oder ein Nachweis über eine Genesung vorgelegt werden. Wenn zusätzliche Freizeiteinrichtungen, wie Gastgewerbe oder Sportstätten, genutzt werden, müssen Tests bzw. Nachweise erneuert werden.

Einreise nach Deutschland
Wer aus einem „Nicht-Risikogebiet“ in Österreich nach Deutschland einreist, muss keine digitale Einreiseanmeldung oder negativen Corona-Test vorweisen. Die Corona-Testpflicht besteht derzeit nur noch für Flugreisende die weder geimpft noch genesen sind. Bei einer Durchreise durch ein Risikogebiet wird keine Einreiseanmeldung für Deutschland oder eine negativer Test nötig, wenn kein Zwischenstopp erfolgte. Auf Deutsch: Wert nach Deutschland durch ein Risikogeiet in Österreich ohne anzuhalten düst, vereinfacht seine Rückkehrprozedur.

Bei einem Aufenthalt in einem Risikogebiet müssen deutsche Reise-Rückkehrer die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen und einen negativen Test vorlegen. Wenn ein negatives Testergebnis oder ein Nachweis über eine vollständige Impfung oder eine Genesung über das Online-Einreiseportal übermittelt wird, kann die 10-tägige Quarantäne verkürzt werden.