Reiseziel Ungarn – allgemeine Infos und spezielle Regelungen

Budapest Reiseinformationen
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Letzte Aktualisierung am 22. November 2023

Jedes Urlaubsland hat seine eigenen kleinen Besonderheiten, Ungarn macht da keine Ausnahme. Die kleinsten Missverständnisse können zu den größten Problemen führen.

Sprache
Die Amtssprache ist Ungarisch. In touristisch erschlossenen Gebieten wird daneben oft auch die englische oder deutsche Sprache verstanden. Letzteres ist dem Umstand zu verdanken, dass Ungarn bis 1918 zur Österreichisch-Ungarischen Monarchie gehörte.

Währung
Mitglied der Europäischen Union ist Ungarn seit 2004, gehört aber noch nicht zum Euro-Währungsgebiet. Urlauber müssen in der Landeswährung Forint zahlen. Allerdings wird der Euro in touristischen Gebieten oft – zu einem ungünstigen Wechselkurs – angenommen.

Rauchen
Es ist nicht nur das Rauchen in öffentlichen, geschlossenen Räumen wie Kneipen, Bars, Restaurants und Hotels verboten, sondern auch im Umkreis von Bushaltestellen und Bahnhöfen. Auf Terrassen und Freisitzen fragen Sie lieber das Personal.

Baden und Saunieren
Baden ist nur mit Bekleidung erlauft, „oben ohne“ ist Tabu – außer an den wenigen FKK-Stränden. Das Selbe gilt für die Sauna.

Mit dem Auto in Ungarn
Im Umgang mit Alkohol im Straßenverkehr liegt die radikale Grenze bei 0,0 Promille. Aber auch wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss sich an die 0,0 Promille Grenze halten. Wer nicht wegen einer Straftat verhaftet werden will, überschreitet keinesfalls die 0,5 Promille-Grenze im Straßenverkehr.

  • Autofahrer, die nicht Eigentümer des gefahrenen Kfz sind, lassen sich vom Eigentümer besser eine Nutzungsvollmacht (in ungarischer Sprache) mitgeben. Sonst kann es zu Problemen kommen, wenn dem Polizisten ihre Nase nicht gefällt.
  • Bei winterlichem Wetter kann die Benutzung von Schneeketten vorgeschrieben werden, erkenntlich an entsprechenden Schildern am Straßenrand. Je nach Lust und Laune der Polizei kann die Einreise nach Ungern verwehrt werden.
  • Ist auf einem Parkplatz nachts die öffentliche Beleuchtung unzureichend, muss beim Parken das Standlicht eingeschaltet werden. Wenn Sie dies tun, sollten Sie sicher sein einen aufgeladenen Akku zu haben.
  • Auf Autobahnen und Außerorts muss tagsüber ganzjährig mit funktionierendem Abblendlicht gefahren werden.
  • Das Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist – wie in den meisten Ländern auch – verboten.
  • Bußgelder müssen an Ort und Stelle bezahlt werden, sonst wird das Fahrzeug so lang beschlagnahmt bis die Zahlung erfolgt.