
Verbotene Gegenstände
Als verbotene Gegenstände werden in Deutschland Munition und Waffen bezeichnet, die laut der Anlage 2 des §2 Abs. 2 bis 4 Waffengesetz als „Verboten“ definiert werden. Dazu zählen beispielsweise: vollautomatische Schusswaffen (Maschinenpistolen, Maschinengewehre Revolver, Pistolen […]